Seit 08.01.2018 ist die neue Überarbeitung der Trinkwasser-Verordnung in Kraft.
In der so genannten TrinkwV ist verbindlich geregelt, dass jeder positive Laborbefund für Legionellen dem Gesundheitsamt gemeldet werden muss. Das Labor ist angewiesen, die Daten per SEBAM an das zuständige Gesundheitsamt direkt zu übermitteln.
Die rechtliche Verpflichtung für eine Gefährdungsanalyse tritt dann in Kraft, wenn der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Messwert der Legionellen-Konzentration überschritten wurde. Hierbei spricht man von einer ereignisorientierten Gefährdungsanalyse.
Eine systemorientierte Gefährdungsanalyse dient der Früherkennung, um Schwachstellen aufzudecken. Hierbei werden die Risiken in Trinkwasserinstallationen erheblich minimiert. Der Werterhalt, die Planungssicherheit und die Nachhaltigkeit des Systems werden hierbei positiv erhöht.
Eine systemorientierte Gefährdungsanalyse wird aber viel zu selten in Anwendung gebracht. Eine entsprechende Gefährdungsanalyse müssen - bei einem positiven Laborbefund (mit Legionellenbefall) - Unternehmer bzw. Inhaber (USI) unaufgefordert erstellen lassen. Meist wird man vom Gesundheitsamt bzw. RGU (Referat für Gesundheit und Umwelt) zusätzlich aufgefordert.
Im Laufe der Jahre können sich Schwachstellen im Trinkwassersystem ergeben. Dadurch kann es zu einer Vermehrung von Mikroorganismen kommen, die das Trinkwasser negativ beeinflussen können. Legionella pneumophla - im Volksmund unter Legionellen bekannt - ist dabei nur eine der Gefahrenquellen.
Hierbei unterscheiden wie unter:
Die Legionellose ist eine Infektionskrankheit, die durch Bakterien der Gattung Legionella (Legionellen) hervorgerufen wird und mit Antibiotika meist gut behandelt werden kann. Der mit Abstand häufigste Erreger (90% bis 95% der Fälle) ist Legionella pneumophla (vor allem der Serotyp 1).
Der milde Krankheitsverlauf mit Legionella wird als Pontiac-Fieber bezeichnet. Benannt ist es nach dem Ort der ersten dokumentierten Epidemie, der Stadt Pontiac im US-Bundesstaat Michigan. Dabei treten leichte, grippeähnliche Symptome ohne Lungenentzündung auf.
Eine mikrobiologische Beeinträchtigung des Trinkwassers kann natürlich auch durch andere Bakterienstämme verursacht werden, die häufig gesundheitsschädliche Folgen haben können.
Durch welchen Bakterienstamm das Trinkwassersystem belastet ist, kann durch eine sachkundige Entnahme von Wasserproben durch einen zertifizierten Probenehmer erfolgen. Dieser kann die Probenahme fachgerecht an ein QM-zertifiziertes Labor im Trinkwasser-Sektor übergeben.
Positive Laborbefunde müssen, gemäß § 15a Absatz 1, vom untersuchenden Labor ab sofort direkt an das zuständige Gesundheitsamt, unter Angaben der Kontaktdaten des zuständigen Verwalters/Hauseigentümers, gemeldet werden.
Hierauf hat die Oetzel Wasserhygiene GmbH keinerlei Einfluss.
Leg.Legende | Mikrobiologie | Mindest Probe-menge | Mindest Probe-zeit/ Labor |
---|---|---|---|
22° C | Gesamtkeime (KBE) | 2 ml | 2 Tage |
36°C | Gesamtkeime (KBE) | 2 ml | 2 Tage |
CF | coliforme Bakterien | 100 ml | 1 Tage |
EC | Escherichia coli | 100 ml | 1 Tage |
IE | intestinale Enterokokken | 100 ml | 2 Tage |
PSA | Pseudomonas aeruginosa | 100 ml | 2-4 Tage |
CP | Clostridium perfringens | 100 ml | 1 Tage |
L | Legionellen | 101 ml | 10 Tage |
Leg.Legende | Mikrobiologie | Maximaler Grenzwert |
---|---|---|
22° C | Gesamtkeime (KBE) | 100 KBE / ml |
36°C | Gesamtkeime (KBE) | 100 KBE / ml |
CF | coliforme Bakterien | 0 KBE / 100 ml |
EC | Escherichia coli | 0 KBE / 100 ml |
IE | intestinale Enterokokken | 0 KBE / 100 ml |
PSA | Pseudomonas aeruginosa | 0 KBE / 100 ml |
CP | Clostridium perfringens | 0 KBE / 100 ml |
L | Legionellen | 100 KBE / 100 ml |
Legende: KBE = koloniebildende Einheit (unter die Tabelle platzieren)
Grenzwerte für maximale Keimbelastung
Diese dürfen laut Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV) nicht überschritten werden.
Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV) hier bequem zum Download.
Prophylaxe bezogen auf die Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV) mit Kommentar:
§ 3 Begriffsbestimmungen - Trinkwasser (Nr. 1)
In den Begriffsdefinitionen wird klargestellt, dass Trinkwasser nicht nur der Ernährung dient, sondern auch für andere häusliche Zwecke verwendet wird. Dazu zählen diejenigen Zwecke, bei denen Wasser direkt mit der Haut oder den Schleimhäuten des menschlichen Körpers in Berührung kommt, z. B. beim Duschen, Baden und Zähneputzen.